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[personal profile] elfy

Rechnen mit einem Geviert
Winkelberechnung
Komprimierungsverfahren! Komprimierungsarten
Gebrochene Schriften !
Auflösungen berechnen ! Dateimenge, Datentiefe und sowas, rein rechnerisch.
Colormanagement !
UCR und GCR !
Das LAB Farbmodell !
Ausschießen ! (8- oder 16-Seiter)
Belichterauflösung und Rels und sowas !
Endformathöhe-Satzspiegelhöhe = Kopf + Fußrand
Goldener Schnitt 1:2:3:5:8:13
Variationen: 1. Kopf= 5 T, Fuß 8 T 2. Format nach Goldenem Schnitt Bund : Kopf : Außen : Fuß = 2 : 3 : 5 : 8 3. Format Nach DIN : (>Kompromiss) Bund : Kopf : Außen : Fuß = 2 : 3 : 4 : 6 Verhältnis zu DIN Format 1: wurzel 2
Imprimatur = Druckfreigabe Dedikation = Widmung Frontispiz = Titel- Bild
Titelei = Titel, Schmutztitel, Widmung Impressum = Angaben (Verlag,Herausgeber, Druckerei usw.) Pagina = Seitenzahl Vakat = Leere Seite
Densitometer = Misst Farbdichte Wert (Film, Belichter/Schwärzungsdichte)
Colorimeter = Farbfilter Spektralfotometer = misst Farben ihrer wellenlänge
Nm L*a*b* (soll- ist) Formel sollte bekannt sein 6500 kelvin eher bläulich (kalt) 5000 kelvin eher gelblich (warm)
Ergonomie
Klassifikation der Schriften und Bezeichnung I II III
CMS ! Farbbild mit Unbunttönen . Graubild Stabilisieren UCR Wird Schwarz erhöht, fallen die Buntanteile. Bei Verläufen sieht, man wo UCR beginnt, weil die Farben dann Ausreissen.> daher muss Maximal Schwarz reduziert werden und Zeichnungen Informationsverluste aufweisen.
Bildbearbeitung kommt wahrscheinlich Blendenwahl dran!
Bildgestaltung Farbkontraste ausdehnen =Kopfmuster,Simultankontrast. Hell-Dunkel(Bunt-Unbunt,.... Raumtiefe, Goldener Schnitt > Satzspiegel ausrechnen
Bildaufbau Bildausschnitte > bestimmte Auswahl wirkt Intresanter > Näher Oben Unten
Case sensitive !
DVD & CD x-fache geschwindigkeit berechnen
Vergleich DVD-Brenner und CD-Brenner ! Vergleich DVD + CD!
ausgabeauflösung belichter rasterweite
protokolle ! tcp-ip + ethernet
bildschirme ! TFT und CRT + andere und wie Bildschirme altern
subnetmask
DCHP-Server
Proxy-Server
Farbvoreinstellungen - Photoshop ! Was bedeuten welche Einstellungen???

Hier noch mal die extrem heissen WiSo Themengebiete:
- arbeitszeit, von wann bis wann darf man arbeiten?
- alterspyramide (rente)
- berufsausbildung, umschulung, fortbildung, was sind die unterschiede...
- lohnnebenkosten, reallohnkosten
- mitwirkungsrecht& mitbestimmungsrecht vom betriebsrat
- kommanditgesellschaft, vollhafter, teilhafter
- schwarze zahlen schreiben, was heißt das?
- arbeitsproduktivität
- aktiengesellschaft
- ziele arbeitgeberverband
- deutscher gewerkschaftsbund
- tarifliche friedenspflicht
- tarifvertrag, untarifliche löhne, darf man das?
- lohn und unterstützungsgeld bei einer aussperrung
- wer vertritt die arbeitnehmer in einem betrieb?
- wer kann den betriebsrat ausschließen
- wahl des betriebsrates
- merkmale gesetzlicher krankenkasse
- nebenpflichten (arbeitsvertrag)
- arbeitszeitgesetz
- tarifautonomie
- jugend- ausbildungsvertretung udn betriebsratssitzung
- sozialplan
- unfallversicherung, an wen gehen die beiträge, leistungen
- arbeitslosenversicherung, wer trägt sie?
- facharbeiter, ungelernter arbeiter
- pflichten auszubildender
- wirtschaftbereich von betrieben
- produkt der massenfertigung
- BDI und BDA
- Bundeswehr°! Aufgaben der BW und so
- Die neuen EU-Mitgliedesstaaten
- Krankenkassen ! Aufgaben und Neuerungen

dritter TEil

Date: 2004-05-10 03:40 pm (UTC)
From: [identity profile] zorn.livejournal.com

(Real)Lohnkosten
Unter Lohnkosten versteht man die Summe aller Bruttolöhne und –gehälter, die ein Arbeitgeber innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Monat, Jahr usw.) aufwendet.
Personalzusatzkosten/Lohnnebenkosten
Zu den Personalzusatzkosten zählen alle Aufwendungen der Arbeitgeber für die Mitarbeiter, sofern diese Aufwendungen nicht im direkten Zusammenhang mit der tatsächlich geleisteten Arbeit stehen. Deshalb werden die Personalzusatzkosten auch "der zweite Lohn" genannt.

Lohnnebenkosten
Die Zusatzkosten sind zum Teil gesetzlich vorgeschrieben, so zum Beispiel die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, die Kosten für bezahlte Feiertage, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Beiträge zur Unfallversicherung. Bezahlter Urlaub, Sonderzahlungen, Leistungen zur Vermögensbildung oder zur Verdienstsicherung älterer Mitarbeiter sind dagegen tariflich vereinbarte Leistungen. Freiwillige betriebliche Leistungen, wie die Pensionszusagen an die Beschäftigten, sind in der Regel abhängig von der wirtschaftlichen Leistungskraft des Unternehmens und der persönlichen Situation des Mitarbeiters.

Das Pendant zu den Personalzusatzkosten ist die rechnerische Größe "Entgelt für geleistete Arbeit", also das so genannte Direktentgelt oder auch "der erste Lohn". Bezieht man die Personalzusatzkosten auf das Direktentgelt, erhält man die Personalzusatzkostenquote. Sie betrug im Jahr 2001 in der westdeutschen Industrie 81,2 Prozent. Mit anderen Worten: Auf jeden Euro, den ein Arbeitnehmer an Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit erhielt, mussten die Unternehmen noch einmal gut 81 Cent für soziale Extras drauflegen.

Der Betriebsrat ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz das gewählte Vertretungsorgan der Arbeitnehmer im Unternehmen und verfügt dabei auch über zwei wesentliche Partizipationsrechte, die sich in ..Mitwirkungsrecht und Mitbestimmungsrecht unterteilen lassen und sich in der Stärke des Beteiligungsrechtes unterscheiden

Hierzu ein Überblick:

Volle Mitbestimmungsrechte gibt es u. a. bei

der Festsetzung des Beginns und der Beendigung der täglichen Arbeitszeit und der Pausen

der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage,

der Aufstellung des Urlaubsplanes,

Einführung neuer Technologien,

bei der Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen,

Durchführung der Berufsausbildung,

Fragen der Beurteilungsrichtlinien

Maßnahmen zur Verhütung von Dienstunfällen sowie sonstige Gesundheitsschädigungen.


Mitwirkungsrechte finden wir u. a. bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des Arbeitsablaufes sowie bei der Gestaltung der Arbeitsplätze. Weiterhin bei Regelungen der Ordnung in der Dienststelle und im Verhalten der Beschäftigten, beim Erlass von Disziplinarmaßnahmen, in Fragen der Fortbildung, bei Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen, beim Erlass von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen durch den Arbeitgeber.

Die Mitwirkung des Personalrats bei Kündigungen kommt allerdings einem Mitbestimmungsrecht gleich, denn beim Einspruch des Personalrats und bei der Klageerhebung des Beschäftigten entscheidet das Arbeitsgericht.

Unter Arbeitsproduktivität versteht man die Menge produzierter Güter oder Dienstleistungen pro Arbeitsstunde.

Übertarifliche Löhen sind möglich durch das bestehende Günstigkeitsprinzip, das vorschreibt, daß vom Tarifvertrag abweichende Abmachungen zulässig sind, soweit sie eine Änderung der Regelungen zugunsten der Beschäftigten enthalten,.

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